WICHTIGE INFORMATION zum Losverfahren für weiterführende Schulen: Nach öffentlichen Verlautbarungen werden auch für das kommende Schuljahr 2020/21 die Plätze für mehr als 300 Schüler der kommenden 5. Klassen in der Stadt Halle (Saale) ausgelost. Auf jeden Fall besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass jede Schülerin und jeder Schüler einen Platz in der Schulform Gesamtschule erhält. Das gilt natürlich auch für die Schulform Gymnasium. Sämtliche Vergabeverfahren (Gymnasien und Gesamtschulen), können im Wege einer Vertretung auf Verfahrensfehler oder sonstige Benachteiligungen überprüft werden.
WICHTIGE INFORMATION zur Coronakrise: Das Coronavirus hat gegenwärtig erhebliche und nicht überschaubare Auswirkungen auf das gesamte schulische Bildungssystem. Es ergeben sich zahlreiche Rechtsfragen, zu denen es ganz sicher zahlreiche unterschiedliche Meinungen und Zweifel geben wird. Selbstverständlich steht Ihnen unsere Kanzlei, die seit 15 Jahren im Schulrecht tätig ist, mit ihrer ganzen Erfahrung zur Seite. In aller erster Linie gilt jetzt aber: bleiben Sie gesund!
Der Umgang mit Lehrern – er erfordert aus unserer Sicht etwas mehr Feingefühl als andere Gebiete, da es zumeist um tiefer liegende Konflikte im Vertrauensverhältnis zwischen Schüler, Lehrer und Eltern geht. Aus jahrelanger Erfahrung heraus können wir feststellen, dass wir die jeweilige Schulleitung oder den betreffenden Lehrer auch in rechtlichen Fragen sensibilisieren konnten, ohne die notwendige Vertrauensbasis nachhaltig zu zerstören. Hier macht eindeutig der Ton die Musik, ohne dass dabei die erforderliche rechtliche Verbindlichkeit leidet. Deswegen landen bei uns die wenigsten Fälle vor Gericht.
Wunschschule/Schulzulassung – Neben den klassischen Konflikten bildetet in den letzten Jahren vermehrt das Schulzulassungsrecht einen wichtigen Schwerpunkt. Hierbei handelt es sich um Auseinandersetzungen mit der Schulverwaltung. Die meisten Schulen stehen in Trägerschaft der Kommunen und diese treffen aus Sparzwängen heraus immer mehr Kompromisse zu lasten von Schülern und Eltern. Es wird gelost, es werden Schulen geschlossen, die Schulentwicklungsplanung entspricht nicht mehr der Realität oder der gewünschte Bildungsgang wird aus Kapazitätsgründen verwehrt. Plötzlich muss das Kind weite Wegstrecken zurücklegen… Auch wenn das Schulamt einen Handlungsspielraum hat, bedeutet dies nicht, dass die Rechte von Schülern und Eltern immer hinreichend beachtet werden. Auch Streitigkeiten beim Wechsel über Schulträgergrenzen hinweg haben zugenommen.
Prüfungsrecht – Da jeder Schulbesuch mit einer Prüfung endet, die juristisch einer Überprüfung zugänglich ist, sind wir selbstverständlich auch hier für Ihr Kind tätig. Für weitere Informationen folgen Sie dem Menüpunkt „Prüfungsrecht“.
Zu diesen und noch vielen anderen Fragen bieten wir eine fundierte Beratung an:
- ADHS/ADS vs. Nachteilsausgleich
- Anerkennung von Bildungsabschlüssen
- Beschulung außerhalb Schulbezirk
- Dienstaufsichtsbeschwerden
- Dyskalkulie
- Erkrankung
- Einweisung in Förderschule
- Förderbedarf/Lernbehinderung
- Inklusion
- Legasthenie
- Nichtversetzung
- Notenanfechtung
- Ordnungsmaßnahmen
- Prüfungszulassung
- sonderpädagogischer Förderbedarf
- Schuleingangsphase
- Schulentwicklungsplanung
- Schulformwechsel
- Schulpflicht
- Schulplatzklage
- Schulübergang
- Schulwechsel
- Schülerbeförderung
- Sprengelpflicht
- Streitigkeiten aus Privatschulverträgen
- Suchterkrankung und Schule
- Überweisungen in ander Schulform
- Versetzung des Schülers
- Zurückstellung bzw. Verschiedbung Einschulung