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BORSBACH & HERZ KITA-RECHT
Kindergärten sind keine Ort der Aufbewahrung von Kindern, sondern Bildungsstätten. Ein wesentlicher Grundstein der vorschulischen Bildung wird dort gelegt. Das Kindergartenrecht ist vom Recht der Kinderförderung (Kinder- und Jugendhilfe) geprägt. Fast alle Ansprüche sind im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) verankert, einige wenige finden sich in anderen Nebengesetzen der Länder. Unter Kinder- und Jugendhilfe versteht man alle Leistungen und Aufgaben öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien. Die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe dienen in erster Linie der Bildung, Erziehung und Förderung junger Menschen und ihrer Familien.
Zu diesen und noch vielen anderen Fragen bieten wir eine fundierte Beratung an:
- Kindergartenplatz-Klage
- Kita-Eignung
- Kita-Gebühren
- Kostenbeteiligungsstreit
- Kostenübernahmestreit
- Kündigung Kita-Platz
- Integrationsanspruch
- Schadenersatz für selbstorganisierte Kinderbetreuung
- Tagesmutteranspruch
- Wunsch- und Wahlrecht