1. Auftrag – Sie können uns für alle Dienstleistungen (Beratung, Gutachten, außergerichtliche oder gerichtliche Interessenvertretung) per E-Mail, Fax oder Briefpost einen Auftrag (Mandat) erteilen. Bitte formulieren Sie möglichst Ihr Rechtsschutzziel. Relevante Unterlagen des Falles fügen Sie im Zweifel komplett als PDF oder in Kopie an. Für die Akten-Stammdaten (Anschrift, Telefon usw.) benutzen bitte unseren Fragebogen, den Sie uns bitte ausgefüllt faxen, mailen oder per Post senden. Wir bitten um Verständnis, dass wir auch bei telefonischen Beratungen nur aufgrund eines vorher erteilten Auftrages tätig sein können.
2. Auftragsbestätigung – Können wir Ihren Fall zu den gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz bearbeiten, so bestätigen wir Ihnen unverzüglich das Zustandekommen des Mandats, fordern die notwendigen Informationen ab und teilen Ihnen die voraussichtliche Bearbeitungszeit mit.
3. Vergütungsvereinbarung – Sollten die gesetzlichen Gebühren unseren Bearbeitungsaufwand nur zum Teil decken, übersenden wir Ihnen ein individuelles Vergütungsangebot zu (Vergütungsvereinbarung). Das Mandant kommt dann automatisch mit Rücksendung der unterzeichneten Vergütungsvereinbarung zustande.
4. Rechtsschutzversicherung – Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, übernehmen wir für Sie ggf. die Einholung der Deckungszusage für Sie, wenn Sie uns damit beauftragen. Im Falle einer späteren Mandatierung werden angefallen Kosten zur Hälfte angerechnet. Bitte beauftragen Sie uns mit dem Auftragsformular. Die hierfür entstehenden Kosten werden in der Regel in voller Höhe auf eine spätere Mandatierung angerechnet.
5. Kostenangebot – Wenn Sie zunächst ausschließlich unsere (voraussichtlichen) Gebühren wissen möchten, so kontaktieren Sie uns per E-Mail und schildern uns den Fall. Die Mitteilung unserer Gebühren ist für Sie kostenfrei.
6. Prozesskostenrisiko – Wenn Sie über unsere Gebühren hinaus (Gerichtskosten, Gegenanwaltskosten usw.) wissen möchten, welche Kosten entstehen können, stellt dies eine kostenpflichtige Beratung dar. Bitte beauftragen Sie uns hierfür per E-Mail, Fax oder Briefpost. Die Beratungskosten hierfür werden in voller Höhe auf eine spätere Mandatierung angerechnet.
7. Beratungs- und Prozesskostenhilfe – Hinsichtlich Fragen zu Beratungs- oder Prozesskostenhilfe kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Wir erläutern Ihnen kostenfrei, welche Dinge hierbei zu beachten sind.
Kontaktinformationen – Unsere Kanzlei befindet sich im Herzen Mitteldeutschlands. Sie können uns nach vorheriger Teminvereinbarung persönlich für die Besprechung Ihres Falles aufsuchen. Wo dies nicht möglich oder erforderlich ist, sind wir im Rahmen der Mandatsbearbeitung per Telefon, Fax, E-Mail oder auf dem Postweg wie folgt erreichbar:
Kanzlei Borsbach & Herz
Hauptsitz: Hallorenring 3 06108 Halle (Saale) Tel.: (0345) 68 46 207 Fax: (0345) 68 46 208 Zweigstelle: Bertolt-Brecht-Allee 24 01309 Dresden Tel.: (0351) 31 777 310 Fax: (0351) 31 777 311
Email: kanzlei (at) borsbach-herz (dot) de
Hinweis in eigener Sache – Wir bekommen häufig telefonische Voranfragen mit der Bitte um Auskunft „ob der Fall grundsätzlich Sinn macht“ oder „die Aussicht vielversprechend ist“. Diese Anliegen sind nichts anderes als die Prüfung eines Rechtsanspruchs oder die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels oder sonstigen Rechtsstreits. Bevor wir jedoch darüber eine fundierte Auskunft geben können, müssen wir den individuellen Sachverhalt aufklären, aktuelle Entscheidungen der Gerichte auswerten und uns ständig fortbilden. Dazu sind wir nicht nur als Organ der Rechtspflege verpflichtet. Es ist uns auch persönlich wichtig, den Mandanten so genau wie möglich zu beraten. Dafür brauchen wir Zeit, die zwischen Besprechungen, Gerichtsterminen und laufenden Fristen nicht immer sofort verfügbar ist. Nichts wäre aus unserer Sicht schlimmer für den Mandanten, als einen halbgaren Rechtsrat zwischen „Tür und Angel“ zu bekommen. Deshalb stellen auch die in Rede stehenden Anfragen eine kostenpflichtige Angelegenheit dar. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Kostenlosen Rechtsrat gibt es fast überall. Kompetenz nicht.