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BORSBACH & HERZ PRÜFUNGSRECHT
Nein – der Ausgang prüfungsrechtlicher Streitigkeiten ist kein Lotteriespiel, wenn der Fall kompetent vorbereitet, begleitet und geführt wird. Dazu gehört auch, dass wir unsere Mandanten über die Durchsetzbarkeit ihres Anspruches realistisch aufklären. Wir bearbeiten Mandate auf allen Gebieten, die eine berufsbezogene Prüfung zum Gegenstand haben. Als Kanzlei mit Erfahrung im Prüfungsrecht vertreten wir Ihre Interessen bei
- Schulprüfungen: Prüfungsstreitigkeiten, die den Abschluss an einer Hauptschule, Realschule (Sekundarschule) oder Gymnasium betreffen.
- Berufsprüfungen: mithin solche, welche dem Berufsbildungsgesetz und den Vorgaben der Ausbildungsordnung unterliegen.
- Hochschulprüfungen: also Diplom, Bachelor oder Master aber auch bei Prüfungen in den auslaufenden Diplom- oder Magisterstudiengängen; Ferner auch bei Dissertationen und Habilitationen.
- Staatsprüfungen: v.a. die Studiengänge mit Staatsexamen wie Lehramt, Rechtswissenschaften, Humanmedizin, Zahnmedizin, Lebensmittelchemie und Pharmazie.
- Vorbereitungsdienst: für das Lehramt und der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat).
- Steuerberaterprüfungen
- Wirtschaftsberaterprüfungen
- beamtenrechliche Laufbahnprüfungen
- Meisterprüfungen
Zu diesen und noch vielen anderen Fragen bieten wir eine fundierte Beratung an:
- Antwortspielraum des Prüflings
- Amtshaftung
- Akteneinsicht in die Prüfungsakte
- Befangenheit eines Prüfers
- Besetzung des Prüfungsausschusses
- Begründungspflicht Prüfungsentscheidung
- Blockversagen
- Bewertungsspielraum des Prüfers
- Gleichbehandlungsgrundsatz
- Neubegutachtung einer Prüfungsarbeit
- Notenverbesserung
- Plagiat
- Prüferqualifikation
- Prüfungsfristen
- Prüfungsunfähigkeit
- Prüfungsvergünstigungen
- Prüfungsstoff
- Prüfungszulassung
- Rücktritt von der Prüfung
- Störungen während der Prüfung
- Täuschung während er Prüfung
- Überdenkungsverfahren
- Verlust einer Prüfungsarbeit
- Vertrauensschutz
- Wiederholung von Prüfungen