Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT
Unter der Überschrift: »Kommt nach dem Abi-Urteil die Klagewelle?« berichtet die Mitteldeutsche Zeitung über etwaige Schadenersatzklagen wegen nicht bestandener mündlicher Abitur-Prüfungen, nachdem die Oberstufenverordnung vom Verwaltungsgericht Magdeburg in Teilen für rechtsungültig erachtet wurde.
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