Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT
– seit 2004 / bundesweit tätig –
Schulrecht | Hochschulrecht | Prüfungsrecht | Kita-Recht | BAföG | Referendarrecht
Herzlich Willkommen! Wir praktizieren Verwaltungsrecht.
Schule
Wir beraten Schüler, Eltern und Lehrer im Schulrecht.
- Schulrecht aller 16 Bundesländer
- Aufnahme an Wunschschule
- Schullaufbahn
- Schulbezirk
- Nichtversetzung
- Mobbing
- Lehrerdienstrecht
- Dienstaufsichtsbeschwerde
- Fachaufsichtsbeschwerde
- Zeugnisanfechtung
- u. v. m.
Uni
Wir beraten Studierende, Personal und Sonstige im Hochschulrecht.
- Studienplatzklagen
- Immatrikulation
- Exmatrikulation
- Schließung von Studiengängen
- Nachteilsausgleich
- Studiengebühren
- Entfristung von Arbeitsverträgen
- Dissertation / Habilitation
- Berufungsverfahren Professur
- u. v. m.
Prüfung
Wir beraten im Prüfungsrecht bei allen Prüfungen.
- Schulprüfung
- Hochschulprüfung
- Aufnahmeprüfung
- Laufbahnprüfung
- Berufsschulprüfung
- Aufstiegsfortbildung
- Meisterprüfung
- Dissertation / Habilitation
- Klausur oder Abschlussarbeit
- beamtenrechtliche Beurteilung
- u. v. m.
Kita
Wir beraten Eltern, Kita-Einrichtungen sowie Tagesmütter oder Tagesväter.
- Kita-Platz
- Wunsch- und Wahlrecht
- Kita-Platz außerhalb Wohngemeinde
- Kostenübernahme
- Integrationsplatz
- Kündigung
- Schadenersatz
- u. v. m.
BAföG
Wir beraten Schüler, Auszubildende, Studierende und Unterhaltspflichtige.
- Anrechnung Eltereinkommen
- Vermögensanrechnung
- BAföG-Betrug / Datenabgleich
- Fachrichtungsw.
- Überschreitung Förderungshöchstdauer
- u. v. m.
“Ref”
Wir beraten Referendare, insbesondere für das Lehramt und Jura.
- Einstellung
- Ortsauswahl
- Entlassung
- dienstliche Beurteilung
- Disziplinarverfahren
- Strafverfahren
- Versetzung
- Wechsel
- u. v. m.
Wie alles anfing
Gegründet vor knapp 20 Jahren entwickelte sich der erste Arbeitsschwerpunkt im Hochschulzulassungsrecht. der damals als Kanzlei Bobach, Borsbach & Herz firmierenden Sozietät. Auch heute führen wir die Studienplatzklage (Kapazitätsklage) in allen Studiengängen zu fairen Preisen durch (Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Psychologie, Lehramt, Soziale Arbeit, alle Bachelor- und Masterstudiengänge), mit denen wir und Sie kalkulieren können. Ganz egal ob Sie Ihr Uni-Studium einklagen möchten oder ob Sie ein höheres Fachsemester als Ausgangspunkt anstreben – der sogenannte Quereinstieg – weil Sie den Studiengang wechseln wollen oder vom Auslandsstudium kommen.
Bildungsrecht als vernetzte Disziplin
Im Laufe der Jahre wurde klar, dass der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Borsbach & Herz die gesamte Breite des Bildungsrechts abdecken soll. Zum Hochschulrecht kamen Schulrecht, Prüfungsrecht, Kita-Recht, Ausbildungsförderungsrecht und das Referendarrecht hinzu. Den Begriff “Bildungsrecht” haben wir als eine der ersten Kanzleien bundesweit maßgebend mitgeprägt. Ansatzpunkt für diese Kategorie ist das vernetzte Denken zwischen einzelnen Disziplinen. Beispielsweise ist die Aufnahmekapazität eines Kindergartens, einer Schule, einer Hochschule oder im Vorbereitungsdienst ähnlich gelagert, wenn auch nicht identisch.
Das Erfahrungswissen
Aufgrund unseres Erfahrungswissens können wir die Erfolgschancen eines Falles meist gut abschätzen. Wir möchten Sie realistisch bei der Lösung Ihres Falles unterstützen, anstatt Ihnen das Unmögliche zu versprechen. Sie als Mandantin oder Mandant partizipieren von unseren praktischen Erfahrungen. Wir befassen uns seit zwei Jahrzehnten mit dem Einklagen von Studienplätzen, wir helfen bei Prüfungsanfechtungen, lösen Probleme im Schulrecht ab und sind juristische Ansprechpartner für Referendarinnen und Referendare im Vorbereitungsdienst. Weiterhin bearbeiten wir Mandate im Ausbildungsförderungsrecht und im Kindergartenrecht.
Sie finden uns auch bei anwalt.de und 123recht.net