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  • Viele studieren nach dem Abitur erstmal BAföG.

Rechtsanwälte für AUSBILDUNGSFÖRDERUNGSRECHT (BAföG).

Bundesausbildungsförderungsgesetz – so heißt das BAföG ausgeschrieben. Es handelt sich um eine rechtlich anspruchsvolle und wichtige Materie, denn ohne BAföG lässt es sich schlecht studieren. Aufgrund langjähriger praktischer Erfahrungen auf diesem Gebiet garantierten wir Ihnen ein hohes Maß an Sachkompetenz. Den Einstieg in dieses nicht leicht anzuwendende Gesetz haben wir vor fast 10 Jahren im Zusammenhang mit Datenabgleich und Rückforderungen von BAföG bekommen. Dies löste – auch auf Empfehlungen von Kollegen hin – ein überregionales Interesse aus und wir haben unzählige Mandanten nicht nur im Verwaltungsverfahren- oder Widerspruchsverfahren vertreten, sondern auch im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in fast allen Bundesländern vertreten. In unserer wöchentlichen Beratung der Studierendenschaft der MLU Halle-Wittenberg haben wir uns mit zahlreichen weiteren Fällen aus dem Sachgebiet der Ausbildungsförderung befasst und verfügen über ausreichend forensische Erfahrung.

Die Tendenz der Verwaltungsgerichte ist im Sachgebiet BAföG zum Teil sehr restriktiv. Um einen Rechtsfall zu gewinnen, müssen die zum Teil strengen Vorgaben der Gerichte sorgfältig im Vorfeld geprüft und ggf. mit einem schlüssigen und ausreichenden Sachverhalt dargelegt werden. Aufgrund unserer komplexen Erfahrungen sind wir in der Lage, die Erfolgsaussichten eines Falles sehr realistisch einzuschätzen. Selbst wenn nach einer Beratung feststeht, dass keine Erfolgsaussichten bestehen, so ist diese Erkenntnis wichtig, um möglichst kein Geld für einen verlorenen Prozess auszugeben.

Zu diesen und noch vielen anderen Fragen bieten wir eine fundierte Beratung an:

  • Ausbildungsabbruch und BAföG
  • Auslands-BAföG
  • BAföG-Betrug
  • Bedarfsberechnung beim BAföG
  • Elterneinkommensnerechnung beim BAföG
  • Einkommensanrechnung beim BAföG
  • elternunabhängiges BAföG
  • Fachrichtungswechsel und BAföG
  • Förderung über Höchstdauer hinaus
  • Förderung über 30-bzw. 35-jähriger durch BAföG
  • Förderung ab 5. Fachsemester (§ 48 BAföG)
  • Rückforderung von BAföG
  • Rückzahlung des BAföG-Darlehens
  • Schüler-BAföG
  • Sozialleistungen neben BAföG
  • Teilerlass des BAföG-Darlehens
  • Vermögensanrechnung beim BAföG
  • Vorabentscheidung nach § 46 V BAföG
  • Vorausleistung von BAföG

+++ BAföG-News +++

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© Borsbach | Herz - Rechtsanwälte
Telefon 0345 6846207 (Halle) - 0351 31777310 (Dresden)