Kapazitätsfestsetzung und Losverfahren an halleschen Gesamtschulen ist rechtswidrig.
Eltern mit einem abgelehnten Erstwunsch für die IGS.Halle Am Steintor oder der 2. IGS Halle für das kommende Schuljahr wenden sich bei Bedarf bitte sofort an uns. Das Verwaltungsgericht Halle hat uns mit Beschluss vom 31.05.2019 recht gegeben und sowohl die Kapazitätsfestsetzung als auch das Losverfahren für ungültig erklärt. Derzeit bestehen im Klageweg (einstweiliges Rechtsschutzverfahren) gute Chancen, Ihr Kind noch an genannten Schulen unterzubekommen. Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Halle hat unserer Meinung auch Auswirkungen auf nachträglich durchgeführte Losverfahren, wie etwa an der KGS Wilhelm v. Humboldt oder der KGS Ulrich v. Hutten. Auf jeden Fall besteht ein Rechtsanspruch auf einen Gesamtschulplatz. Die Rechtsprechung in Bezug auf die Rechtswidrigkeit der Auswahlverfahren dürfte auch Auswirkungen auf abgelehnte Gymnasialplätze haben.
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