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BORSBACH & HERZ HOCHSCHULRECHT


Aktueller Hinweis für Studienplatzkläger zum Sommersemester 2023:

Die außerkapazitäre Bewerbungsfrist für das Sommersemester 2023 läuft in einigen Bundesländern zum 15.01.2023 aus. Bitte melden Se sich spätesten zwei Wochen vor Fristende bei uns, wenn Sie ein Kapaziätsverfahren anstreben. Auch das Abwarten des Ergebnisses der innerkapazitären (regulären) Bewerbung hält den Fristlauf nicht auf.


Hochschulen sind Masseneinrichtungen in der auch juristische Fehler zum Alltag gehören. Im Hochschulrecht ist es unsere Aufgabe, diese aufzudecken. In der Auseinandersetzung mit Hochschulen sind wir eine der Kanzleien mit der größten Erfahrung im mitteldeutschen Raum. Wir haben zahlreiche Verfahren gegen verschiedenste (Fach-) Hochschulen und Universitäten auf den verschiedensten Gebieten des Hochschulrechts geführt. Unser Praxiswissen stützt sich u.a. auf langjährige Kooperationen mit verschiedenen Studierendenvertretungen von vier großen Hochschulen. Wir sind über (aktuelle) hochschulrechtliche Fragen informiert.

Hochschulzulassungsrecht

Mit unserer Kanzlei steht Ihnen ebenso ein langjährig erfahrenes Team im Recht der Hochschulzulassung bzw. im Hochschulkapazitätsrecht (NC= Numerus Clausus) zur Verfügung. Hierfür stellen wir übrigens auch die Seite www.studienplatzklage.pro als bewährte und äußerst fundierte Informationsquelle für alle Fragen rund um den Zugang zum Wunschstudium zur Verfügung.

Hochschulprüfungsrecht

Welches Spektrum wir im Bereich der Hochschulprüfungen bearbeiten erfahren Sie, wenn Sie dem Reiter “Prüfungsrecht” weiter unten folgen. Hierzu zählt auch Rechtsfragen zu Promotionsverfahren oder Habilitationsverfahren.

Berufungsverfahren für Professuren (Konkurrentenklage)

Auf dem Weg zur Professur können vielen ein Lied davon singen, welchen Ausgang ein Berufungsverfahren um eine Professur nimmt. Etwa dann, wenn die pädagogische oder fachliche Eignung infrage gestellt wird, obwohl man schon über Jahre hinweg diese durch die Übernahme von Lehraufträgen und Forschungsbemühungen nachgewiesen hat. Oder auch dann, wenn man erst gar nicht zum “Probesingen” eingeladen wurde. Fakt ist, dass die von uns vertretenen Konkurrenteneilverfahren oftmals allein deshalb erfolgreich waren, weil die Dokumentation bzw. der Auswahlvermerk nicht den verfahrensrechtlichen Anforderungen entsprochen haben.

Wichtig: Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie sich rechtzeitig nach beabsichtigter Rufmitteilung an den Konkurrenten/in bei uns melden. Ab Zugang dieser Mitteilung läuft die 14-tägige Wartefrist für die Ernennung des Konkurrenten/in, innerhalb derer das Verwaltungsgericht zur Sicherung des Bewerberverfahrensanspruches angerufen werden kann. Zögern Sie also nicht, uns zu beauftragen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Bewerberauswahl im öffentlichen Dienst (Konkurrentenstreit)

Hochschulen sind öffentliche Arbeitgeber. Öffent­li­che Ar­beit­ge­ber sind bei der Ver­ga­be von Stel­len an Art. 33 Abs. 2 Grund­ge­setz (GG) ge­bun­den. Hier heißt es: “Je­der Deut­sche hat nach sei­ner Eig­nung, Befähi­gung und fach­li­chen Leis­tung glei­chen Zu­gang zu je­dem öffent­li­chen Am­te.”. Das gilt demnach gleichermaßen für die Einstellung jeglichen wissenschaftlichen und künstlerischen Personals über die Professuren hinaus. Betroffen kann daher die abgelehnte Bewerbung als Wissenschaftlicher Mitarbeiter/in sein, aber auch als Lehrkraft für besondere Aufgaben; darüber hinaus Bewerbungen als Technischer Mitarbeiter/in.

Wichtig ist auch hier: Wir können Ihnen nur helfen, wenn Sie sich rechtzeitig nach beabsichtigter Rufmitteilung an den Konkurrenten/in bei uns melden. Ab Zugang dieser Mitteilung läuft die 14-tägige Wartefrist für die Ernennung des Konkurrenten/in, innerhalb derer das Verwaltungsgericht zur Sicherung des Bewerberverfahrensanspruches angerufen werden kann. Zögern Sie also nicht, uns zu beauftragen, um Rechtsnachteile zu vermeiden.

Portfolio für Studierende

Unser Angebot für Studierenden ist noch weit größer gefasst. Dazu zählt bspw.:

  • Auslegung von Approbationsordnungen, Studien- und Prüfungsordnungen
  • Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen
  • Aufhebung/Einstellung von Studiengängen
  • Ausschluss von einer Lehrveranstaltung
  • Berufungsverfahren Lehrstuhl/Professur
  • Entzug von Hochschulgraden
  • Exmatrikulation
  • Habilitationsordnung vs. Auslegung
  • Immatrikulation
  • Leistungsnachweise/Scheine
  • Promotionsstudium
  • Stipendien
  • Studiengebühren
  • Studienordnung – Rechte und Pflichten
  • Studentische Krankenversicherung
  • Studienkolleg
  • Teilnahme an Lehrveranstaltungen
  • Verleihung von Hochschulgraden

Interessante weiterführende Links:

Hochschulstart (Webauftritt der Stiftung für Hochschulzulassung)

Hochschulkompass (Der Hochschulkompass ist ein frei zugängliches Internetportal, das über staatliche und staatlich anerkannte deutsche Hochschulen, deren Studienangebote und Promotionsmöglichkeiten sowie Internationalen Kooperationen informiert.)

Hochschulrektorenkonferenz (Die HRK befasst sich vor allem mit Lehre und Studium sowie Forschung u. a.)

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