HOCHSCHULRECHT | Medizin: Länger warten als studieren

[column col=”1/2″]Wer Medizin studieren will, muss unter Umständen 14 Semester Wartezeit einplanen. Das kann gegen Grundrechte verstoßen. Wer etwas dagegen tun will, sollte jetzt gegen den Ablehnungsbescheid klagen.

Der Semesterstart im Herbst wirft seine Schatten voraus, zumindest für das Fach Humanmedizin: Bewerber ohne Spitzennoten müssen nun noch länger auf einen Studienplatz warten. War die bisherige Wartezeit von durchschnittlich 12 Semestern – immerhin 6 Jahren – schon eine Zumutung, erhöht sie sich nach Angaben der Stiftung für Hochschulzulassung jetzt noch einmal: auf nunmehr 14 Semester. Das ist länger als ein normales Studium dauert. Und dürfte viele geeignete Bewerber fast verzweifeln lassen.

Doch Hilfe naht von höchster Stelle. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe prüft die aktuelle Regelung und will noch in diesem Jahr entscheiden, ob das Hochschulrahmengesetz geändert werden muss. Bereits im März 2014 hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Bundesverfassungsgericht die Frage nach der Rechtmäßigkeit solch horrender Wartezeiten vorgelegt. Das Verwaltungsgericht argumentiert, eine faire Auswahlentscheidung nach sachgerechten Kriterien sei gefährdet. Es gelte weiterhin der Leitsatz, dass die Wartezeit die Zeit der Dauer des Studiums nicht überschreiten darf.

Man muss dazu wissen, dass aktuell 20 Prozent der Studienplätze für Humanmedizin anhand von Wartesemestern vergeben werden. Weitere 20 Prozent richten sich nach der Abiturnote. Bei den übrigen 60 Prozent zählen neben dem Abiturdurschnitt zusätzlich hochschulinterne Eignungstests. Dabei scheint der große Stellenwert der Abiturnote nicht in jedem Fall gerechtfertigt zu sein. Der so genannte „Medizinertest“ und nach dem Schulabschluss erworbene einschlägige Qualifikationen können hier größere Aussagekraft über die Eignung eines Bewerbers besitzen.

Die Chancen stehen jedenfalls gut, dass das Verfassungsgericht im Sinne der Langzeitwartenden eine Verkürzung der Wartezeit befürwortet. Grundlage könnte eine Entscheidung sein, bei der es schon 1977 Wartezeiten von 6 und mehr Jahren für verfassungswidrig erklärte. Allein in Gelsenkirchen sind drei Verfahren bis zur Karlsruher Entscheidung ausgesetzt.

Wenn auch Sie bereits Wartesemester hinter sich haben und einen erneuten Ablehnungsbescheid berfürchten müssen, lohnt es sich deshalb, jetzt auf eine Zulassung zum Medizinstudium zu klagen. Gemeinsam mit einem kompetenten Fachanwalt kann Ihr Recht auf Teilhabe an einem verfassungsmäßigen Auswahlverfahren geltend gemacht werden.

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