Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT Befürchtet ein Prüfling in Bezug auf eine abzulegende Prüfung die Befangenheit eines Prüfers, sollte er unverzüglich eine Befangenheitsrüge erteilen. So kann eine unangemessene Beurteilung seiner Prüfungsleistung verhindert werden. Immer wieder erhalten wir Anfragen von Schülern oder Studierenden, die bei mindestens einem ihrer Prüfer eine Befangenheit vermuten. Wir nehmen diese Befürchtungen sehr ernst, besonders…
Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT Die Anrechnung im Ausland erbrachter Prüfungsleistungen muss gleichwertig erfolgen und das Gebot der Chancengleichheit beachten. Maßgeblich sind die Bestimmungen zur Notenverteilung der jeweiligen deutschen Hochschule. Im uns vorliegenden Fall klagte eine Studentin der Rechtswissenschaften auf Anerkennung ihrer an einer italienischen Hochschule erbrachten Prüfungsleistung. Sie forderte allerdings die direkt an der Notenskala in Italien…