SCHULRECHT | Zu wenig Gymnasialplätze in Halle?

[column col=”1/2″]Für das kommende Schuljahr fehlen momentan noch rund 190 Plätze an Gymnasien in Halle. Die Stadt sucht nach Lösungen.

Die Zahl der Gymnasiasten hat in den letzten Jahren zugenommen – und nach dem letzten Bildungsbericht erreicht fast jeder zweite Jugendliche eines Jahrgangs die Hochschulreife. Der gestiegene Bildungsstand in der Bevölkerung erfordert aber auch die notwendigen Ausbildungsplätze. Halle an der Saale hat mit ihrer Schaffung ein Problem.

Die Stadt muss in den folgenden Schuljahren wesentlich mehr Plätze an Gymnasien anbieten, als bisher vorhanden sind. Das Problem ist seit Jahren bekannt, dennoch scheinen sich die Stadträte bisher um eine konkrete Entscheidung zu drücken. Bis zum 31. Dezember muss ein Ergebnis vorliegen.

Mehrere Ideen konkurrieren miteinander. So bietet die Stadt eine Außenstelle des Südstadtgymnasiums an der Rigaer Straße an und möchte einige zusätzliche Klassen am Giebichenstein-Gymnasium einrichten. Problem: Für die Stelle Rigaer Straße gibt es kaum Nachfrage. Aber ein Schulneubau in einer Wunschgegend würde viel Geld kosten und könnte in einigen Jahren leerstehen, wenn die Schülerzahlen wieder sinken.

Eine Alternative wäre die Entwicklung eines Schulcampus am Standort des Giebichenstein-Gymnasiums. Der mögliche Erweiterungsbau könnte bei veränderten Schülerzahlen zukünftig auch als Sekundarschule genutzt werden. Aber auch hier ist Geld vonnöten: Die zu integrierende Wittekind-Grundschule müsste komplett neu aufgebaut werden.

Zusätzlicher Platz könnte außerdem am Christian-Wolff-Gymnasium in Halle-Neustadt und am schon erwähnten Südstadtgymnasium geschaffen werden. Auch Gymnasien in freier Trägerschaft würden weitere Kapazitäten einplanen können. Allerdings müsste man sich dann insgesamt auf beengte Platzverhältnisse und wahrscheinlich jahrelange Provisorien einrichten.

Eine gute Lösung wäre wohl die geplante Sanierung des Gebäudes der Dreyhauptschule – wenn der Förderantrag der Stadt genehmigt wird. Sie setzt auf das Förderprogramm STARK III. Alternativen bleiben wichtig. Auch an die Einstellung neuer Lehrer muss gedacht werden.

Eltern schulpflichtiger Kinder sollten in diesem Zusammenhang wissen, dass bei entsprechender Eignung ein Rechtsanspruch auf den Besuch eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule besteht. Wenn auch Sie jetzt oder in den nächsten Jahren vor der Entscheidung stehen, welche weiterführende Schule Ihr Kind besuchen soll, ist eine kompetente juristische Beratung im Vorfeld dringend zu empfehlen. Gemeinsam können Lösungen gefunden werden, die den Besuch der Wunschschule sichern.

__________________________

Kanzlei Bobach, Borsbach & Herz
Herweghstraße 100
06114 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 68 46 207
Fax: (0345) 68 46 208

[/column]

[column col=”1/2″]

[message_box title=”BOBACH | BORSBACH | HERZ

Kanzlei für Schulrecht – überregional tätig” color=”black”]Wünschen Sie eine fundierte und sachkundige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Schulrecht? Dann können Sie uns gerne hierfür beauftragen.

Wir beraten und erstellen Rechtsgutachten. Wir begründen Widerspruch, Klage, einstweilige Anordnung, Beschwerde, Berufung, Revision oder einen Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels. Ferner betreiben wir Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten und setzen auch Schadenersatzansprüche  im Rahmen von Amtshaftungsprozessen durch. Wir sind bei allen schulrechtlichen Problemen tätig, insbesondere bei Fragen wie die Zurückstellung vom Schulbesuch, Anspruch einen Schulplatz (Schulplatzklage), Auswahlverfahren, Losverfahren, Ablehnung eines Schulplatzes an der Wunschschule, Überweisung zur Sonder- oder Förderschule, Schulformempfehlung bzw. Bildungsempfehlung, Prognoseunterricht, schulische Ordnungsmaßnahmen (Unterrichtsausschluss, Verweis, etc.), Nichtversetzungen, Schulwechsel, und Schulformwechsel, Prüfungen, Externenprüfungen, Abiturprüfungen, Schulschließungen und Privatschulen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf alle Schulformen wie Grundschule, Kooperative und Integrierte Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gymnasium, Sportschule, Spezialschule und Förderschule.

Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei. Wir übernehmen Ihren Fall ganz egal, ob Sie aus dem Raum Aachen, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Darmstadt, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Essen, Fürth, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisigau, Gelsenkirchen, Gera, Görlitz, Göttingen, Hannover, Hamburg, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Jena, Kaiserslautern, Kassel, Kiel, Koblenz, Krefeld, Köln, Leverkusen, Lübeck, Mainz, Mannheim, Münster, Mönchengladbach, München, Nürnberg, Oberhausen, Osnabrück, Plauen, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Reutlingen, Rosenheim, Rostock, Solingen, Stuttgart, Ulm, Trier, Wiesbaden, Witten, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg oder Zwickau kommen oder aus Altmark, Aschersleben, Bernburg,  Bördelandkreis, Burgenlandkreis, Bitterfeld-Wolfen, Chemnitz, Dessau-Roßlau, Dresden, Greifswald, Halberstadt, Halle (Saale), Harz, Köthen, Leipzig, Magdeburg, Mansfeld, Merseburg, Saalekreis, Salzlandkreis, Salzwedel, Stendal, Wernigerode oder Wittenberg.

[/message_box]

[/column]

Scroll to top