SCHULRECHT | Gestattung eines Schulwechsels bei gesundheitlichen Gefahren

[column col=”1/2″]Wenn seine Gesundheit durch den Besuch einer bestimmten Schule gefährdet ist, darf ein Schüler die Schule wechseln.

In einem konkreten Fall leiden drei Grundschüler seit längerer Zeit unter Kopfweh, Reizhusten, sogar Asthma. Ihre Eltern machen dafür die Schule verantwortlich. Im betreffenden Schulgebäude sind zwei Räume abgesperrt. Aus ihren Fußböden steigen stinkende, eventuell giftige Gase auf. Tatsächlich liegt im Boden eine Sperrschicht aus Teerpappe. Die enthält den Stoff Naphtalin, der unter Experten als gesundheitsschädlich gilt.

Laut eines von der Schule in Auftrag gegebenen Gutachtens ist die Konzentration in den betreffenden Räumen unbedenklich. Es bestehe lediglich „erhöhter Lüfungsbedarf“. Trotzdem sperrte man die beiden Zimmer vorsichtshalber ab: Es gebe ausreichend Platz in den anderen Räumen. Und man will sanieren, wie der Bürgermeister des Ortes mitteilte.

Seine Ankündigung beruhigt die Eltern der betreffenden Schüler nicht. Sie hegen starke Zweifel an der Unbedenklichkeitserklärung des Gutachtens. Insbesondere die aus ihrer Sicht mangelnde Information über die mögliche Gefährdung seitens der Schule ist für sie ein Problem. Sie befürchten, dass auch in anderen Räumen der Schule gesundheitsschädliche Stoffe austreten könnten und wollen nicht länger warten, sondern  ihre Kinder in einer Grundschule im Nachbarort anmelden.

Ob diese die andere Schule besuchen dürfen, entscheidet das Schulamt. Die Chancen stehen gut. Seit längerer Zeit existiert ein verwaltungsgerichtlicher Beschluss, der den Wechsel von der zuständigen Schule des Schulbezirks zu einer anderen Grundschule „gestattet, wenn für den Schüler bei einem weiteren Besuch der Schule seines Bezirks erhöhte gesundheitliche Gefahren zu befürchten sind“.

Wenn auch Sie für Ihr schulpflichtiges Kind eine Gesundheitsgefährdung durch Giftstoffe im Schulgebäude befürchten, empfiehlt sich die Beratung durch einen kompetenten Fachanwalt. Gemeinsam können die konkrete Situation eingschätzt und Maßnahmen ergriffen werden, Ihrem Sprößling einen Schulbesuch ohne Gefahr für seine Gesundheit zu ermöglichen.

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