PRÜFUNGSRECHT | Eignungsprüfung für Studium an Kunsthochschule Halle

[column col=”1/2″]Eignungsprüfung für Masterstudiengang an der Burg Giebichenstein Kunsthochschule Halle ist in Teilen rechtswidrig.

Mit Beschluss vom 25.10.2012 ist das Oberverwaltungsgericht Magdeburg unserer Auffassung (und derjenigen der Vorinstanz – Verwaltungsgericht Halle) gefolgt, wonach das gegenwärtige Eignungsfeststellungsverfahren für die Master-Studiengänge in weiten Teilen rechtswidrig ist. Im Ergebnis konnten wir somit die Aufnahme in den von der Mandantschaft begehrten Master-Studiengang erstreiten, ohne das auf das Ergebnis der Eignung ankam. Die Beschlüsse habe auch weitreichende Auswirkungen auf die Eignungsfeststellungen für die Bachelor-Studiengänge an der Kunsthochschule Halle. Solange die betreffenden Prüfungsordnungen nicht nach den Vorgaben der Gerichte angepasst werden, bestehen nach unserer Einschätzung sehr gute Erfolgschancen, die Eignungsprüfung anzufechten.

Im Einzelnen kann man den Beschlüssen folgenden Grundsätze entnehmen: Es ist zulässig, als Zulassungsvoraussetzung zum Masterstudiengang Innenarchitektur als Studiengang mit künstlerischen und gestaltenden Elementen eine Eignungsprüfung im Hinblick auf eine ausreichende Begabung zu verlangen. Eine solche Prüfung darf nicht nur auf einen “Gesamteindruck” abstellen, sondern es müssen in der Prüfungssatzung Kriterien und Maßstäbe für die Bewertung angeführt werden. Eignungsprüfungen zur Zulassung zum Studium dienen nicht zur Kapazitätssteuerung des betroffenen Studiengangs. Es dürfte eine Fehlgewichtung vorliegen, wenn bei einer Zulassung zum Masterstudium allein auf eine Eignungsprüfung abgestellt wird, ohne den zugrundeliegenden Bachelor-, Diplom- oder Magisterabschluss nach dem Grad seiner Qualifikation zu berücksichtigen.

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