Stellungnahme zum Urteil des OVG Rheinland-Pfalz vom 25.10.2012 – Az. 7 A 10671/12
Wegen eines von der Behörde streitig gestellten Anspruchs auf Übernahme der Kosten eines selbstbeschafften „Ersatzplatzes“ in der Einrichtung einer privaten Elterninitiative hatte sich das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG Rheinland-Pfalz) befassen.
Das OVG Rheinland-Pfalz bestätigte im Ergebnis einen Kostenübernahmeanspruch wgen nicht rechtzeitiger Erfüllung des Rechtsanspruches auf den Besuch des Kindes in einer Kindertagesstätte.
Grundsätzlich kann im Verwaltungsrechtsweg auf der Grundlage eines richterrechtlich im Jugendhilferecht anerkannten Kostenübernahmeanspruchs im Falle der Notwendigkeit der Selbstbeschaffung nach rechtswidriger Versagung des Kita-Platzes entsprechend § 36a Abs. 3 SGB VIII verlangt werden.
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