Es ist ein offenes Geheimnis: In den nächsten Jahren werden noch mehr Bewerber um einen Masterstudienplatz leer ausgehen, obwohl die Zulassungssituation schon jetzt unerträglich ist und längere Wartezeiten in Kauf genommen werden.
Ein realistisches Szenario, welches viele Bildungsforscher zu Grunde legen, beruht auf der Annahme, dass sich mehr als zwei Drittel (!) der Bachelor-Absolventen anschließend auf einen Master bewerben. Viele Absolventen rechnen sich allein mit dem Bachelor keine optimalen Aufstiegschancen aus. Das können wir aus Gesprächen mit Mandanten, für die wir regelmäßig Masterstudienplätze einklagen, bestätigen.
Weitere Einschränkungen gibt es zudem an Universitäten, die nur die Bewerbung für einen einzigen Studiengang erlauben. An der Universität Hamburg gilt zum Beispiel folgende Regel: Werden von einer Person mehrere Zulassungsanträge gestellt, wird außer im Falle eines Antrags auf ein Doppelstudium und bei Studiengängen im Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung nur über den letzten, fristgerecht eingegangenen Zulassungsantrag entschieden. Nur bei einzelnen ausgewiesenen Kombinationen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Wir halten derartige Reglementierungen schlichtweg für verfassungswidrig, da sie das Recht auf Berufsfreiheit faktisch aushöhlen.
Ein weiteres Problem, dass die Knappheit verschärft, ist die fehlende Kompatibilität zwischen den Fächern. Der komplette Fachwechsel funktioniert im angelsächsischen Raum noch gut, an deutschen Hochschulen aber nur zum Teil. Dies verringert für den einzelnen Bewerber das Angebot an passenden Masterstudienplätzen.
Darüber hinaus wird der Zugang zum Masterstudium durch übertriebene Anforderungen an Mindestnoten oder sonstigen Eignungsvoraussetzungen erschwert. Wir haben den Eindruck, dass hier regelrechte Mauerwerke errichtet werden. Auch insoweit waren wir bereits mehrfach für unsere Mandanten erfolgreich tätig und haben die Zulassung unserer Mandanten zum Master-Studium über das Gericht erstritten.
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