• Ihr RECHTSANWALTSTEAM
  • KONTAKT
  • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
  • IMPRESSUM
Bildungsrecht.pro
  • Startseite
  • Prüfungsrecht
  • Schulrecht
  • Hochschulrecht
  • BAföG
  • Referendariat
  • Kindergartenrecht
  • MANDATIERUNG

HOCHSCHULRECHT | Masterstudienplätze werden spürbar knapp

Juli 10, 2013
by RA Herz
Doppelstudium, Eignung, einklagen, Engpass, Masterstudienplätze, mehrere Zulassungsanträge, Mindestnote, Studienplatzklage, Uni Hamburg
Comments are off

Es ist ein offenes Geheimnis: In den nächsten Jahren werden noch mehr Bewerber um einen Masterstudienplatz leer ausgehen, obwohl die Zulassungssituation schon jetzt unerträglich ist und längere Wartezeiten in Kauf genommen werden.

Ein realistisches Szenario, welches viele Bildungsforscher zu Grunde legen, beruht auf der Annahme, dass sich mehr als zwei Drittel (!) der Bachelor-Absolventen anschließend auf einen Master bewerben. Viele Absolventen rechnen sich allein mit dem Bachelor keine optimalen Aufstiegschancen aus. Das können wir aus Gesprächen mit Mandanten, für die wir regelmäßig Masterstudienplätze einklagen, bestätigen.

Weitere Einschränkungen gibt es zudem an Universitäten, die nur die Bewerbung für einen einzigen Studiengang erlauben. An der Universität Hamburg gilt zum Beispiel folgende Regel: Werden von einer Person mehrere Zulassungsanträge gestellt, wird außer im Falle eines Antrags auf ein Doppelstudium und bei Studiengängen im Serviceverfahren der Stiftung für Hochschulzulassung nur über den letzten, fristgerecht eingegangenen Zulassungsantrag entschieden. Nur bei einzelnen ausgewiesenen Kombinationen kann von diesem Grundsatz abgewichen werden. Wir halten derartige Reglementierungen schlichtweg für verfassungswidrig, da sie das Recht auf Berufsfreiheit faktisch aushöhlen.

Ein weiteres Problem, dass die Knappheit verschärft, ist die fehlende Kompatibilität zwischen den Fächern. Der komplette Fachwechsel funktioniert im angelsächsischen Raum noch gut, an deutschen Hochschulen aber nur zum Teil. Dies verringert für den einzelnen Bewerber das Angebot an passenden Masterstudienplätzen.

Darüber hinaus wird der Zugang zum Masterstudium durch übertriebene Anforderungen an Mindestnoten oder sonstigen Eignungsvoraussetzungen erschwert. Wir haben den Eindruck, dass hier regelrechte Mauerwerke errichtet werden. Auch insoweit waren wir bereits mehrfach für unsere Mandanten erfolgreich tätig und haben die Zulassung unserer Mandanten zum Master-Studium über das Gericht erstritten.

__________________________

Kanzlei Bobach, Borsbach & Herz
Herweghstraße 100
06114 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 68 46 207
Fax: (0345) 68 46 208

BOBACH | BORSBACH | HERZ

Kanzlei für Hochschulrecht - überregional tätig

Wünschen Sie eine fundierte und sachkundige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Hochschulrecht? Dann können Sie uns gerne hierfür beauftragen.

Wir beraten und erstellen Rechtsgutachten. Wir begründen Widerspruch, Klage, einstweilige Anordnung, Beschwerde, Berufung, Revision oder einen Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels. Ferner betreiben wir Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten und setzen auch Schadenersatzansprüche  im Rahmen von Amtshaftungsprozessen durch. Wir sind bei allen hochschulrechtlichen Problemen tätig, insbesondere bei Schwerpunkten wie Studienplatzklagen bzw. NC-Klagen, Quereinstieg in höhere Fachsemester, Aufhebung und Einstellung von Studiengängen, Berufungsverfahren Lehrstuhl/Professur, Entzug von Hochschulgraden, Exmatrikulation, Führung ausländischer Titel, Immatrikulation, Leistungsnachweise/Scheine, Studiengebühren, Auslegung von Approbationsordnungen, Habilitationsordnungen, Prüfungsordnungen, Promotionsordnungen, Studienordnungen, studentische Krankenversicherung, Studienkolleg, Studiengangwechsel, Ortswechsel, Studienplatztausch, Teilnahme und Zugang zu Lehrveranstaltungen und Verleihung von Hochschulgraden bzw. akademischen Titeln.

Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei. Wir übernehmen Ihren Fall ganz egal, ob Sie aus dem Raum Aachen, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Darmstadt, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Essen, Fürth, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisigau, Gelsenkirchen, Gera, Görlitz, Göttingen, Hannover, Hamburg, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Jena, Kaiserslautern, Kassel, Kiel, Koblenz, Krefeld, Köln, Leverkusen, Lübeck, Mainz, Mannheim, Münster, Mönchengladbach, München, Nürnberg, Oberhausen, Osnabrück, Plauen, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Reutlingen, Rosenheim, Rostock, Solingen, Stuttgart, Ulm, Trier, Wiesbaden, Witten, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg oder Zwickau kommen oder aus Altmark, Aschersleben, Bernburg,  Bördelandkreis, Burgenlandkreis, Bitterfeld-Wolfen, Chemnitz, Dessau-Roßlau, Dresden, Greifswald, Halberstadt, Halle (Saale), Harz, Köthen, Leipzig, Magdeburg, Mansfeld, Merseburg, Saalekreis, Salzlandkreis, Salzwedel, Stendal, Wernigerode oder Wittenberg.



 

 

 

Social Share
  • google-share

+++ Hochschulrecht-News +++

HOCHSCHULRECHT | Anstellung nach WissZeitVG: Entfristung möglich
Jan 31, 2017
HOCHSCHULRECHT | Auswahlverfahren für eine Professur
Aug 19, 2016
HOCHSCHULRECHT | Nicht nur in NRW: Anwesenheitspflicht für Studierende nur noch in Ausnahmefällen
Mrz 24, 2016
HOCHSCHULRECHT | Umrechnung ausländischer Prüfungsleistungen
Feb 03, 2016
HOCHSCHULRECHT | Reform der Zulassung zum Medizinstudium – Eingriff in die Berufsfreiheit?
Jan 14, 2016
HOCHSCHULRECHT | Anrechnung von Prüfungsleistungen
Nov 30, 2015
HOCHSCHULRECHT | Begrenzung der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung
Nov 20, 2015
HOCHSCHULRECHT | Härtefallregelung für Zulassung zum Studium
Sep 30, 2015
HOCHSCHULRECHT | Medizin: Länger warten als studieren
Aug 26, 2015
HOCHSCHULRECHT | Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker: Zugang zur berufspraktischen Ausbildung
Aug 04, 2015
© Borsbach | Herz - Rechtsanwälte
Telefon 0345 6846207 (Halle) - 0351 31777310 (Dresden)