SCHULRECHT | Kurseinstufung in Grundkurs und Erweiterungskurs

Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT

An integrierten Gesamtschulen findet ab Klasse 7 der Unterricht in Kursen auf unterschiedlichen Anspruchsniveaus statt. Für eine entsprechende Einstufung gibt es Kriterien, die beachtet werden müssen.

Immer wieder erreichen uns Fragen zur Einstufung von Schülern an integrierten Gesamtschulen in Grund- und Erweiterungskurs. Im Folgenden wollen wir einige grundlegende Antworten geben.

In einer integrierten Gesamtschule lernen Schüler mit Haupt-, Real- und Gymnasialempfehlung in gemeinsamen Klassen. Dadurch sollen sie sich gegenseitig fördern und soziale Kompetenzen ausbilden. Eine Differenzierung findet ab der 7. Klasse durch die Gliederung in Kurse mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen statt. Laut Versetzungsverordnung (VersetzVO) des Landes Sachsen-Anhalt gibt es zwei „Anspruchsebenen“ für diese Fachleistungskurse: den Grundkurs (G-Kurs) und den Erweiterungskurs (E-Kurs). Diese Regelung gilt ab der 7. Klasse für Mathematik und Englisch und ab der 9. für Deutsch, Physik und Chemie.

Verantwortlich für die Kurseinstufung ist die Klassenkonferenz. An ihr nehmen die in der Klasse unterrichtenden Lehrer, Mitglieder der Elternschaft und Schülervertreter teil. Die Klassenkonferenz muss bei ihrer Entscheidung eine Reihe von Kriterien berücksichtigen: Hier zählen nicht nur die Leistungen der betreffenden Schüler, sondern auch die Möglichkeiten ihrer angemessenen Förderung – und nicht zuletzt die Wünsche der Schüler und ihrer Eltern.

Jeweils zu Ende jedes Schulhalbjahres können die Schüler neu eingestuft werden, letztmalig zu Ende des ersten Schulhalbjahres der 9. Klasse. Auch hier entscheidet wieder die Klassenkonferenz über Verbleib oder Umstufung. Allgemein weisen sehr gute und gute Leistungen auf E-Kurs hin und schlechtere Ergebnisse auf G-Kurs. Doch bei jeder Entscheidung muss auch darüber nachgedacht werden, welche Auswirkungen eine Umstufung auf die Gruppe haben könnte, ob eine individuelle Betreuung fortgesetzt werden und welcher Abschluss erwartet werden kann.
Besonders bei Leistungen mit den Prädikaten „befriedigend“ oder „ausreichend“ muss geprüft werden, ob und wie im betreffenden Kurs eine optimale Förderung möglich ist. In der 9. Klasse spielt dann der angestrebte Abschluss eine wichtige Rolle.

Bei Kurswechsel werden zu Ende des Schuljahres alle Noten unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Anspruchsniveaus zusammengefasst. Wichtig sind hier auch die Notentendenz und die Leistungsentwicklung des jeweiligen Schülers. Die daraus entstehende Gesamtnote ist versetzungsrelevant.

Für die Versetzung gilt grundsätzlich: Mangelhafte Leistungen in einem Grundkurs können durch mindestens ausreichende Leistungen in einem Erweiterungskurs ausgeglichen werden. Zusätzlich maßgeblich für eine Versetzung in die 10. Klasse und damit für die Qualifikationsphase: Ein Schüler muss mindestens ausreichende Leistungen in zwei E-Kursen zeigen, davon muss mindestens ein E-Kurs in einem Kernfach belegt sein.

In der 10. Klasse wird der gesamte Unterricht auf den Realschulabschluss ausgerichtet – die Qualifikationsphase hat begonnen. In gesonderten Lerngruppen für Mathematik, Englisch, Deutsch, Physik und Chemie können die Schüler den Stoff vertiefen und sich intensiv auf ihre Prüfungen vorbereiten.

Wenn Sie für Ihr Kind eine nicht angemessene Kurseinstufung befürchten oder bereits davon erfahren haben, helfen wir Ihnen gern. Gemeinsam lassen sich anhand der persönlichen Situation und im Gespräch mit der Schule verbindliche und rechtssichere Wege finden, Ihrem Sprößling die besten Bedingungen für einen erfolgreichen Schulabschluss zu ermöglichen.

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