HOCHSCHULRECHT | Begrenzung der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung

Die Begrenzung des Zugangsrechts zu Lehrveranstaltungen muss gesetzlich geregelt sein. Besteht keine oder zumindest keine wirksame Regelung, kann ein Anspruch auf Teilnahme an einer Vorlesung, einem Praktikum, einer Übung oder einem Seminar juristisch durchgesetzt werden. Einem Lehramtsstudenten an einem Berufskolleg wurde die unmittelbare Teilnahme an wichtigen Seminaren in seinem Studiengang verweigert. Seine Hochschule begründete das mit einer notwendigen Begrenzung der…

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