• Ihr RECHTSANWALTSTEAM
  • KONTAKT
  • DATENSCHUTZERKLÄRUNG
  • IMPRESSUM
Bildungsrecht.pro
  • Startseite
  • Prüfungsrecht
  • Schulrecht
  • Hochschulrecht
  • BAföG
  • Referendariat
  • Kindergartenrecht
  • MANDATIERUNG

SCHULRECHT | Anspruch auf Aufnahme in Gesamtschule in Halle (Saale)

September 10, 2012
by RA Herz
Anspruch auf Beschulung, IGS Halle, Integrierte Gesamtschule, KGS, Kooperative Gesamtschule, Schullaufbahnerklärung, Schulplatz einklagen
Comments are off

Stadt Halle unterliegt – Anspruch auf Aufnahme in Gesamtschule besteht (Stellungnahme zum Beschluss des VG Halle vom 20.08.2012 –  Az. 6 B 149/12 HAL).

Das Verwaltungsgericht Halle (VG Halle) hatte sich erneut aufgrund eines von uns betriebenen einstweiligen Rechtsschutzverfahrens mit der Frage beschäftigt, ob für das Land Sachsen-Anhalt ein Rechtsanspruch auf die Schulform »Gesamtschule« besteht.

Ausgangspunkt war ein Eilverfahren vor Beginn des Schuljahres 2012/13 gegen die Stadt Halle beim Verwaltungsgericht Halle mit dem Ziel einer Beschulung an der IGS. Dies hat das Gericht zwar verneint, gleichwohl aber in der Sache einen Anspruch auf die Schulform »Gesamtschule« bejaht, soweit die Erziehungsberechtigten in der Schullaufbahnerklärung den entsprechenden Bildungsgang gewählt haben. Darauf bestehe ein Rechtsanspruch. Sekundarschulen oder Gymnasien ersatzweise anzubieten, erfüllt den in Rede stehenden Anspruch nicht und ist somit rechtswidrig.

In einem Parallelverfahren gegen die Stadt Magdeburg ging das Verfahren bis zum Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt (OVG Magdeburg), welches die Rechtsansicht des VG Halle vollumfänglich bestätigte und noch insoweit ergänzt hat, dass der Anspruch auf Beschulung an einer Gesamtschule weder durch Schuleinzugsbereiche noch durch Kapazitätsbeschränkungen einschränkbar ist.

Da die Entscheidung des OVG Magdeburg von der 14. Schulnovelle nicht berücksichtigt wurde, besteht ein durchsetzbarer Rechtsanspruch auf Beschulung an der Gesamtschule fort, sofern entsprechend erklärt. Die zu Grunde liegende Anspruchsnorm des § 34 Abs. 1 SchulG LSA ist unverändert geblieben (siehe Anlage).

Wegen der geänderten Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt (Wegfall der Verbindlichkeit der Schullaufbahnempfehlung) sollte die  Schulentwicklungsplanung verstärkt der Realität angepasst werden. Denn eines ist jetzt schon klar: Mit der Zunahme der Gymnasiasten ist irgendwann auch wieder eine erhöhte – den gymnasialen Anforderungen geschuldete – Fluktuation weg vom Gymnasium verbunden. Es ist dann fraglich, ob die geltende Verordnung über die Übergänge zwischen den Schulformen, die nur einen Wechsel vom Gymnasium in die Sekundarschule auf Antrag der Eltern vorsehen, mit der gegenwärtigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts vereinbar ist. Daran bestehen zumindest erhebliche Zweifel. Eine Anspruch auf Beschulung an einer Gesamtschule könnte somit durchaus auch für die ehemaligen Gymnasiasten bestehen. Aber diese Frage muss erst noch von den Gerichten beantworten werden.

__________________________

Kanzlei Bobach, Borsbach & Herz
Herweghstraße 100
06114 Halle (Saale)
Tel.: (0345) 68 46 207
Fax: (0345) 68 46 208

BOBACH | BORSBACH | HERZ

Kanzlei für Schulrecht - überregional tätig

Wünschen Sie eine fundierte und sachkundige Beratung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt für Schulrecht? Dann können Sie uns gerne hierfür beauftragen.

Wir beraten und erstellen Rechtsgutachten. Wir begründen Widerspruch, Klage, einstweilige Anordnung, Beschwerde, Berufung, Revision oder einen Antrag auf Zulassung eines Rechtsmittels. Ferner betreiben wir Verfassungsbeschwerden vor dem Bundesverfassungsgericht und den Landesverfassungsgerichten und setzen auch Schadenersatzansprüche  im Rahmen von Amtshaftungsprozessen durch. Wir sind bei allen schulrechtlichen Problemen tätig, insbesondere bei Fragen wie die Zurückstellung vom Schulbesuch, Anspruch einen Schulplatz (Schulplatzklage), Auswahlverfahren, Losverfahren, Ablehnung eines Schulplatzes an der Wunschschule, Überweisung zur Sonder- oder Förderschule, Schulformempfehlung bzw. Bildungsempfehlung, Prognoseunterricht, schulische Ordnungsmaßnahmen (Unterrichtsausschluss, Verweis, etc.), Nichtversetzungen, Schulwechsel, und Schulformwechsel, Prüfungen, Externenprüfungen, Abiturprüfungen, Schulschließungen und Privatschulen. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf alle Schulformen wie Grundschule, Kooperative und Integrierte Gesamtschule, Gemeinschaftsschule, Hauptschule, Realschule, Sekundarschule, Gymnasium, Sportschule, Spezialschule und Förderschule.

Wir sind eine bundesweit tätige Kanzlei. Wir übernehmen Ihren Fall ganz egal, ob Sie aus dem Raum Aachen, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Braunschweig, Darmstadt, Duisburg, Düsseldorf, Erfurt, Erlangen, Essen, Fürth, Frankfurt am Main, Freiburg im Breisigau, Gelsenkirchen, Gera, Görlitz, Göttingen, Hannover, Hamburg, Heidelberg, Heilbronn, Ingolstadt, Jena, Kaiserslautern, Kassel, Kiel, Koblenz, Krefeld, Köln, Leverkusen, Lübeck, Mainz, Mannheim, Münster, Mönchengladbach, München, Nürnberg, Oberhausen, Osnabrück, Plauen, Potsdam, Recklinghausen, Regensburg, Reutlingen, Rosenheim, Rostock, Solingen, Stuttgart, Ulm, Trier, Wiesbaden, Witten, Wolfsburg, Wuppertal, Würzburg oder Zwickau kommen oder aus Altmark, Aschersleben, Bernburg,  Bördelandkreis, Burgenlandkreis, Bitterfeld-Wolfen, Chemnitz, Dessau-Roßlau, Dresden, Greifswald, Halberstadt, Halle (Saale), Harz, Köthen, Leipzig, Magdeburg, Mansfeld, Merseburg, Saalekreis, Salzlandkreis, Salzwedel, Stendal, Wernigerode oder Wittenberg.



Social Share
  • google-share

+++ Schulrecht-News +++

SCHULRECHT | Verwaltungsgericht Halle: weitere Schulplätze an der IGS. Halle Am Steintor
Jun 07, 2019
SCHULRECHT | Halle: Gesamtschulplatz für 2017 einklagbar
Mrz 20, 2017
SCHULRECHT | Sächsische Bildungsempfehlung nicht bindend
Jan 11, 2017
SCHULRECHT | Anfechtbarkeit von Zeugnisnoten
Aug 15, 2016
SCHULRECHT | Sportnote bei Wechsel ans Gymnasium unerheblich
Jul 06, 2016
SCHULRECHT | Bewerberauswahl per Losentscheid muss gerecht sein
Jul 06, 2016
SCHULRECHT | Anspruch auf Finanzierung eines Schulbegleiters bei Behinderung
Jun 16, 2016
SCHULRECHT | Dresdener Gymnasium missachtete verbindliche Aufnahmekriterien
Mai 31, 2016
SCHULRECHT | Schulordnungsmaßnahme bei krankheitsbedingtem Hintergrund
Mrz 24, 2016
SCHULRECHT | Kurseinstufung in Grundkurs und Erweiterungskurs
Feb 04, 2016
© Borsbach | Herz - Rechtsanwälte
Telefon 0345 6846207 (Halle) - 0351 31777310 (Dresden)