HOCHSCHULRECHT | Auswahlverfahren für eine Professur

Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT Bei der Besetzung einer Professur muss die Auswahlentscheidung rechtsverbindlichen Grundsätzen folgen. Beurteilungsfehler können zu einer Wiederholung des Berufungsverfahrens führen. Die Berufung auf eine Professorenstelle ist für einen promovierten Akademiker in vielen Fällen erstrebenswert, ermöglicht sie doch das Forschen und Lehren unter gesicherten Bedingungen, nicht zuletzt auf Basis des Beamtenstatus’. Um so schwerer wiegt…

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