SCHULRECHT | Sächsische Bildungsempfehlung nicht bindend

Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT In Sachsen können Eltern ihre Kinder momentan nach eigenem Ermessen an einem Gymnasium anmelden. Die bisher zu berücksichtigende Bildungsempfehlung der Grundschule besitzt keine gesetzliche Grundlage. Eine Änderung des Schulgesetzes muss vom Landtag beschlossen werden. Im Eilverfahren gab das Verwaltungsgericht Dresden (VG) Eltern recht, die gegen die Bildungsempfehlung der Grundschule für ihre Tochter geklagt…

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