HOCHSCHULRECHT | Anstellung nach WissZeitVG: Entfristung möglich

Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz erlaubt eine befristete Anstellung ohne Sachgrund. Seine Regelungen können jedoch auch zum Vorteil der befristet angestellten Wissenschaftler angewendet werden. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist eine Entfristung möglich. Viel zu viele Nachwuchswissenschaftler kennen das: Nach erfolgreich abgeschlossenem Studium sind sie auf eine Promotion und eine weitere Tätigkeit in Forschung und Lehre…

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