HOCHSCHULRECHT | Nicht nur in NRW: Anwesenheitspflicht für Studierende nur noch in Ausnahmefällen

Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT Die Zukunft der Lehre wird zunehmend freier geregelt: Physische Anwesenheit ist bald kaum noch erforderlich Das Hochschulzukunftsgesetz von Nordrhein-Westfalen (HZG) fasst zusammen, was sich seit Jahren in der deutschen Hochschullandschaft abzeichnet: Der Besuch einer Mindestanzahl von Veranstaltungen soll keine Voraussetzung für die Teilnahme an oder das Bestehen einer Prüfung mehr sein. Herkömmliche Regelungen…

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