PRÜFUNGSRECHT | Befangenheit eines Prüfers

Borsbach & Herz | KANZLEI FÜR BILDUNGSRECHT Befürchtet ein Prüfling in Bezug auf eine abzulegende Prüfung die Befangenheit eines Prüfers, sollte er unverzüglich eine Befangenheitsrüge erteilen. So kann eine unangemessene Beurteilung seiner Prüfungsleistung verhindert werden. Immer wieder erhalten wir Anfragen von Schülern oder Studierenden, die bei mindestens einem ihrer Prüfer eine Befangenheit vermuten. Wir nehmen diese Befürchtungen sehr ernst, besonders…

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