BAföG | Fortzahlung nach Ausbildungsabbruch oder Fachrichtungswechsel

[column col=”1/2″] Ein wichtiger oder unabweisbarer Grund sorgt für eine Fortzahlung von BAföG auch nach Abbruch oder Wechsel der Ausbildung.

Bei Studentenwerken in Sachsen-Anhalt und ganz Deutschland ist die Quote der abgelehnten Anträge auf Ausbildungsförderung hoch – zu hoch, wenn man sich die Gründe dafür ansieht. Insbesondere bei einem Ausbildungsabbruch oder einem Fachrichtungswechsel ist in vielen Fällen eine Fortzahlung von BAföG möglich und gerechtfertigt. Antragsteller müssen aber die Bedingungen für die Gewährung der weiteren Förderung kennen.

Es gibt gute Gründe für eine fortgesetzte finanzielle Unterstützung. Sie müssen laut Gesetz „wichtig“ oder „unabweisbar“ sein. Doch was heißt das genau?

Wichtig ist ein Grund, der etwa „einen schwerwiegenden Neigungswechsel“ beinhaltet, unabweisbar ein Grund, der Abbruch oder Wechsel „zwingend erfordert“, zum Beispiel aufgrund psychischer oder körperlicher Umstände. Eine Ausbildung gilt als abgebrochen, wenn Auszubildende die Art der Ausbildungsstätte wechseln. Wechseln sie innerhalb der Ausbildungsstätte das Ausbildungsziel, bedeutet das einen Fachrichtungswechsel.

Für Auszubildende an Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen ist ein erstmaliger Abbruch oder Wechsel in den ersten zwei Semestern in der Regel kein Problem. Er erfordert keine gesonderte Begründung. Später ist eine Neuorientierung erschwert und muss genau begründet werden. Es wird erwartet, dass sie wohlüberlegt und endgültig ist. Bei einem Wechselwunsch aus „wichtigen“ Gründen stellen sich viele BAföG-Ämter dann quer. Dennoch kann hier eine Fortzahlung erreicht werden. „Unabweisbare“ Gründe werden unabhängig von der bereits absolvierten Ausbildungszeit im Allgemeinen anerkannt.

In jedem Fall erscheint es wichtig, bei geplantem Abbruch der Ausbildung oder einem Fachrichtungswechsel frühzeitig eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen. Mit ihrer Hilfe können bereits im Vorfeld wichtige und unabweisbare Gründe erkannt und juristisch sicher belegt werden. So lässt sich eine Ablehnung des Antrags auf Ausbildungsförderung vermeiden.

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